Bitte vermeiden Sie weiterhin unnötige Kontakte und wenden sich zur Terminvereinbarung und für weitere Informationen telefonisch oder per E-Mail an die Geschäftsstelle. Wir bitten um Verständnis dafür, dass es durch die Umstände zu längeren Wartezeiten am Telefon kommen kann.
Im Mieterverein wird ab sofort die 3G-Regel umgesetzt, d.h. Sie dürfen nur zu uns kommen, wenn Sie einen der folgenden Nachweise haben:
- Zertifikat der vollständigen Impfung (nicht jünger als 14 Tage)
- Genesungsnachweis (nicht älter als sechs Monate)
- Negatives Testergebnis (kein Selbsttest, Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR Test nicht älter als 48 Stunden)
Der Nachweis ist beim Betreten der Geschäftsstelle vorzuzeigen. Bitte halten Sie zur Kontrolle unbedingt auch Ihren Personalausweis bereit.
Bitte beachten Sie, dass in den Räumen des Mietervereins und im Treppenhaus weiterhin eine Maskenpflicht (nur medizinische Masken) herrscht. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene.
Rechtsberatung:
Beratungstermine vor Ort sind nur sehr begrenzt möglich, um ein volles Wartezimmer zu vermeiden. Wir bieten weiterhin – und nun auch ganz regulär – die mittlerweile bewährte Telefonberatung auf Termin an.
Die für die Telefonberatung benötigten Unterlagen können Sie uns entweder postalisch in Kopie zukommen lassen oder per E-Mail als PDF-Datei übersenden. Bitte senden Sie uns keine anderen Dateiformate (wie JPEG) und keine Originaldokumente zu. Ausnahme hiervon: Dokumente die für den Mieterverein bestimmt sind (Vollmachten etc.).
Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren und aktuell nicht persönlich zu uns kommen, können Sie sich die Beitrittsunterlagen entweder auf der Website herunterladen (unter Beitritt) oder Sie wenden sich telefonisch an die Geschäftsstelle, wir schicken Ihnen die Unterlagen dann per Post zu.
Auch für alle weiteren Anliegen, die etwa die Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft betreffen, steht Ihnen die Geschäftsstelle natürlich weiterhin telefonisch zur Verfügung.