Weist Ihre Wohnung Mängel auf, die nicht Sie zu vertreten haben, dann können Sie Beseitigung der Mängel verlangen und die Miete kürzen.
Zur Ausübung Ihrer Rechte ist es erforderlich, dass dem Vermieter die Mängel angezeigt werden. Das sollten Sie nicht selbst tun, sondern sich dabei der Hilfe des Mietervereins bedienen.
Sie können die Bearbeitung im Mieterverein vorbereiten:
Von den sichtbaren Mängeln fertigen Sie bitte Fotos. Wir benötigen für die Beratung ausgedruckte Fotos – pro Bild ein Blatt. Die Fotos sind nach den einzelnen betroffenen Räumen zu ordnen und der jeweilige Raum ist auf den Fotos zu vermerken. Gibt es Mängel, die sich nicht fotografieren lassen, dann machen Sie sich zur Vorbereitung des Beratungsgespräches im Mieterverein eine Liste mit Stichworten, damit Sie nichts vergessen.
Bitte notieren Sie sich Zeugen (Namen, Vornamen und vollständige Anschriften), die die Mängel bestätigen können; z.B.: Hausmeister, Nachmieter, Bekannte, Eltern oder andere.
Wichtig: Wann sind die Mängel zum ersten Mal aufgetreten?
Gibt es Nässeschäden in der Wohnung, so wendet die Vermieterseite regelmäßig ein, Sie würden die Wohnung falsch nutzen. Sie können Ihr Wohnverhalten überprüfen. Im Normalfall wird Ihnen kein vertragswidriges Nutzerverhalten zur Last gelegt werden können, wenn
– die Wohnräume mit 22° C und die Schlafräume nicht unter 15° C beheizt werden;
– die Räume 3 mal täglich ca. 15 Minuten, Küchen und Feuchträume nach Gebrauch mit in Drehstellung geöffneten Fenstern gelüftet werden.
Wir raten davon ab,
– unterschiedliche Temperaturen oder Feuchtigkeiten in Räumen durch Öffnen der Zimmertüren auszugleichen,
– die Fensterbrett zuzustellen oder
– in der Wohnung Wäsche zu trocken.
Für das Beratungsgespräch im Mieterverein erforderlich:
– Wie immer vollständiger Mietvertrag ggf. mit Ergänzungsvereinbarungen
– Schreiben, aus dem sich die Zusammensetzung der von Ihnen bisher gezahlten Gesamtmiete ergibt
– Fotos der sichtbaren Mängel
– Darüber hinaus Mängelliste in Stichworten
– Zeugen für die Mängel mit Namen, Vorname und vollständiger Anschrift
– Evtl. Vorkorrespondenz
– Erkundigungen, ob derartige Mängel beim Vormieter oder bei anderen Mietern im Hause aufgetreten sind.
Nach dem Schreiben des Mietervereins:
Erhalten Sie ein Antwortschreiben der Vermieterseite, so suchen Sie den Mieterverein auf und bringen Sie bitte auch die Mietezahlungsbelege über die gekürzten Mieten mit.