Bevor Sie eine Mieterhöhung, die der Vermieter von Ihnen verlangt, akzeptieren oder bezahlen, sollten Sie sich durch den Mieterverein beraten lassen. Hinterher ist es meistens zu spät.

Sie können schon zuhause eine Vorprüfung vornehmen:

– Welches Baujahr hat das Haus?

– Stimmt die Größe der Wohnung?

– Entspricht die Zusammensetzung der Miete in Nettokaltmiete und Vorschüssen dem Mietvertrag?

– Entspricht die Zusammensetzung der Miete in Nettokaltmiete und Vorschüssen der letzten Mieterhöhung, die Sie akzeptiert haben?

– Stimmt die im Mieterhöhungsverlangen angegebene bisher von Ihnen gezahlte Miete mit dem Mietvertrag bzw. der letzten von Ihnen akzeptierten Mieterhöhung überein? Gilt das auch für die monatlichen Zahlungen auf die Nebenkosten bzw. Wärmekosten?

– Machen Sie Mieteabzüge wegen Mängel der Mietsache geltend, die im Mieterhöhungsverlangen übergangen werden?

Benötigte Unterlagen für die Beratung:

– Wie immer vollständiger Mietvertrag ggf. mit Ergänzungsvereinbarungen

– Schreiben, aus dem sich die Zusammensetzung der von Ihnen bisher gezahlten Gesamtmiete ergibt

– Das letzte von Ihnen akzeptierte Mieterhöhungsverlangen

– Die letzten beiden Neben- und Wärmekostenabrechnungen